Bauschadensgutachten

 

 

In vielen Fällen kann es erforderlich werden, die bauliche Situation eines Gebäudes gutachterlich und unparteiisch feststellen zu lassen.

Als Ingenieure erstellen wir unsere Gutachten auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI § 33.

Unser Schwerpunkt liegt dabei auf der Feststellung, Dokumentation und Bewertung von Mängeln und Bauschäden auf den folgenden Gebieten:

Stellungnahmen zu baulichen Ausführungen in den Bereichen:

§  Abdichtung und Dränagen

§  Rohbau

§  Baulicher Ausbau

§  Wärmedämmung

Stellungnahmen zu Bauzuständen und Instandsetzungsmaßnahmen in den Bereichen:

§  Allgemeine Bauabnahmen

§  Abnahmen von Gemeinschaftseigentum

§  Mietbereichsabnahmen

§  Brandschadensdokumentationen

§  Hochwasserschadensdokumentationen